Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und unter Berücksichtigung der erbrachten Dienstleistungen und erhobenen Gebühren beauftragt der „Kunde“ Point Global Logistics LLC („Point“) als seinen Vertreter mit der Organisation von Transportdienstleistungen und der Bereitstellung logistischer Beratung. Zu diesen Dienstleistungen gehören unter anderem: Vorbereitung und/oder Bearbeitung von Ausfuhranmeldungen; Bereitstellung und/oder Organisation von Zollmaklerdiensten; Buchung, Organisation oder Bestätigung von Laderaum; Vorbereitung und/oder Bearbeitung von Lieferaufträgen oder Laderampen; Vorbereitung und/oder Bearbeitung von Frachtbriefen; Organisation und/oder Bereitstellung von Kisten, Verpackung, Auspacken und Lagerung; Organisation einer Frachtversicherung; Handhabung von Fracht oder anderen von Versendern vorgestreckten Beträgen oder Überweisung oder Vorschuss von Fracht oder anderen Beträgen oder Krediten im Zusammenhang mit der Versendung von Sendungen; Beratung zu Akkreditiven, Lizenzen oder Inspektionen oder anderen Dokumenten oder Fragen im Zusammenhang mit der Versendung von Fracht.
Der Kunde versteht, dass Point kein Spediteur ist, dass Point sich jedoch nach besten Kräften bemüht, im Namen des Kunden verantwortungsbewusste Spediteure, Lagerhalter und andere Transportvermittler auszuwählen und zu engagieren. Der Kunde versteht, dass die Geschäftsbedingungen der Lagerscheine der Lagerhalter und die Beförderungsverträge der von Point beauftragten Wasser-, Luft- oder Bodentransportunternehmen für den Kunden gelten, als ob der Kunde diese Verträge selbst abgeschlossen hätte. Unter bestimmten Umständen kann Point Lagerdienste, Seetransporte in seiner Funktion als Non-Vessel Operating Common Carrier oder Lufttransporte in seiner Funktion als Indirect Air Carrier anbieten. In einem solchen Fall gelten die Bedingungen des Lagerscheins oder Frachtbriefs von Point, als wäre dieser an den Kunden ausgestellt worden.
Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften aller Länder einzuhalten, in die, aus denen, durch die oder über die seine Waren transportiert werden, einschließlich jener, die sich auf die Verpackung, Beförderung oder Auslieferung der Waren beziehen, und Point die Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften erforderlich sind. Sendungen, die unter diese Geschäftsbedingungen fallen, sind verboten, wenn sie gegen US-amerikanisches Recht verstoßen. Der Kunde garantiert, dass die Waren ordnungsgemäß gekennzeichnet, adressiert und verpackt sind, sodass sie jeder vorgesehenen Transportmethode standhalten. Der Kunde bzw. die Person oder juristische Person, die die Waren bereitstellt und zur Handhabung oder zum Transport anbietet, erklärt sich hiermit mit einer Inspektion der Fracht einverstanden.
Point haftet nicht für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung von Waren, die durch einen Spediteur oder ein Lager verursacht werden. Point wird im Namen des Kunden einen Anspruch aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Verspätung gegenüber dem Spediteur oder Lager geltend machen, die Geltendmachung solcher Ansprüche ist jedoch in nahezu allen Fällen durch die Bedingungen der zugrunde liegenden Beförderungs- oder Lagerverträge beschränkt. Bei LKW-Transporten, Lagerhaltung und Inlandslufttransporten ist die Schadenshaftung üblicherweise auf 0,50 USD pro Pfund oder 40 USD pro Artikel begrenzt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Beim internationalen Lufttransport ist der Schaden üblicherweise auf 19 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm begrenzt. Bei Transportschäden durch Wasser ist die Haftungsgrenze üblicherweise auf 500 USD pro Paket oder üblicher Frachteinheit begrenzt. Point haftet nicht für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung von Waren, die durch höhere Gewalt, Behördeneinwirkung, Streiks, Arbeitskonflikte, Wetter, Maschinenausfälle, innere Unruhen, Terrorakte, Gefahren im Zusammenhang mit einem Kriegszustand, Handlungen oder Unterlassungen des Zolls oder Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden. Point haftet nicht für Straf- oder Bußgeldschäden oder sonstige besondere, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Einnahmen, Gewinne, Zinsen oder Marktanteile, unabhängig davon, ob Point Kenntnis von der Möglichkeit solcher Schäden hatte oder nicht.
SOFERN NICHTS ANDERES ANGEGEBEN IST, WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS DER WERT DER WAREN DES KUNDEN 0,50 USD PRO PFUND ODER 40,00 USD PRO ARTIKEL NICHT ÜBERSTEIGT. WAS AUCH IMMER IST, DER KUNDE STIMMT ZU, DASS DIE HAFTUNG VON POINT FÜR JEGLICHE VERLUSTE, SCHÄDEN ODER VERZÖGERUNGEN DER WAREN, DIE AUS FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDEREN VERSCHULDEN VON POINT RESULTIEREN, SOFERN VORHANDEN, DURCH DIESE ANNAHME BEGRENZT IST. DER KUNDE HAT DIE MÖGLICHKEIT, EINE SONDERENTSCHÄDIGUNG ZU ZAHLEN, UM VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR SACHVERLUSTE ODER SCHÄDEN ZU ERHALTEN, DIE DIESE GRENZEN ÜBERSTEIGEN. DEM KUNDEN WIRD EMPFOHLEN, EINE FRACHTVERSICHERUNG ABZUSCHLIESSEN ODER POINT MIT DEM ABSCHLUSS EINER FRACHTVERSICHERUNG IN SEINEM NAMEN ZU BEAUFTRAGEN, WENN DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DEN KUNDEN INAKZEPTABLE RISIKEN DARSTELLEN. POINT ERFÜLLT VERSICHERUNGSANSPRÜCHE NUR, WENN EINE PRÄMIE AUF EINER RECHNUNG BERECHNET UND VON POINT FÜR DIE SENDUNG EINGEZOGEN WIRD, BEI DER DER ANSPRUCH AUFGETRETEN IST.
Punktgebühren und -kosten können die Kosten einer Versicherung zur Deckung von physischem Verlust oder Schaden mit einer Selbstbeteiligung von 5 % des Sendungswerts, mindestens jedoch 750,00 $, umfassen. Diese Versicherung wird von POINT auf schriftliche Anfrage des Kunden und zu dessen Gunsten abgeschlossen. Der Kunde ist sich jedoch darüber im Klaren, dass Point die Anfrage des Kunden zum Abschluss einer Versicherung ablehnen kann. Der Kunde erklärt sich in den Fällen, in denen Point seiner Anfrage zum Abschluss einer Versicherung nachkommt, damit einverstanden, eine zusätzliche Entschädigung zu zahlen, um eine Versicherung über die Haftungsgrenze von Point für physischen Verlust oder Schaden bis zum tatsächlichen Wiederbeschaffungswert der Waren abzuschließen, und ist sich darüber im Klaren, dass das Nichtzahlen der Versicherungsgebühren zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Der Kunde ist verpflichtet, Point schriftlich über den CIF-Handelsrechnungswert jeder Sendung zu informieren, die er versichern möchte. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, wird kein Versicherungsschutz gewährt.
Punktgebühren und -kosten können die Kosten einer Versicherung zur Deckung von physischem Verlust oder Schaden mit einer Selbstbeteiligung von 5 % des Sendungswerts, mindestens jedoch 750,00 $, umfassen. Diese Versicherung wird von POINT auf schriftliche Anfrage des Kunden und zu dessen Gunsten abgeschlossen. Der Kunde ist sich jedoch darüber im Klaren, dass Point die Anfrage des Kunden zum Abschluss einer Versicherung ablehnen kann. Der Kunde erklärt sich in den Fällen, in denen Point seiner Anfrage zum Abschluss einer Versicherung nachkommt, damit einverstanden, eine zusätzliche Entschädigung zu zahlen, um eine Versicherung über die Haftungsgrenze von Point für physischen Verlust oder Schaden bis zum tatsächlichen Wiederbeschaffungswert der Waren abzuschließen, und ist sich darüber im Klaren, dass das Nichtzahlen der Versicherungsgebühren zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Der Kunde ist verpflichtet, Point schriftlich über den CIF-Handelsrechnungswert jeder Sendung zu informieren, die er versichern möchte. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, wird kein Versicherungsschutz gewährt.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Sendung bei Erhalt zu prüfen und etwaige Verluste oder Schäden unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen bei Seefracht und innerhalb von 5 Tagen bei Luft- oder Bodensendungen) nach Erhalt zu melden. Jeder mündlichen Schadensmeldung muss eine schriftliche Schadensmeldung folgen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Point nicht für Verluste oder Schäden verantwortlich gemacht wird, wenn Point nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung oder im Falle eines Verlusts innerhalb von 15 Tagen nach dem geplanten Liefertermin der Waren eine schriftliche Schadensmeldung erhält. Der Kunde verpflichtet sich, seine Sendung zu überwachen und Point unverzüglich schriftlich über etwaige Verzögerungen zu informieren. Jede Verzögerungsmitteilung muss dem Kunden spätestens 5 Tage nach dem voraussichtlichen Lieferdatum schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde stimmt zu, dass die Benachrichtigung über eine Verzögerung die Haftungsbeschränkung von Point gemäß Absatz 1A oben nicht ungültig macht.
Der Kunde stimmt zu, dass Point nicht verpflichtet ist, Ansprüche zu prüfen oder solche Ansprüche im Namen des Kunden gegenüber Spediteuren oder Lagerhaltern geltend zu machen, wenn der Kunde die Rechnungen von Point nicht bezahlt hat.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Point in Höhe aller unbezahlten Rechnungen ein Pfandrecht auf alle Versicherungsleistungen hat, die aufgrund von Verlust, Verzögerung oder Beschädigung der Fracht des Kunden ausgestellt werden.
Jede gegen Point erhobene Klage muss innerhalb eines Jahres nach dem Datum dieser Vereinbarung oder nach Abschluss der erbrachten Dienstleistungen (je nachdem, welches Datum später ist) eingereicht werden. Im Falle einer Verzögerung oder Nichtlieferung gilt für die Berechnung der einjährigen Frist der geplante Liefertermin als der Tag, an dem die Leistungen vollständig erbracht wurden.
Der Kunde garantiert die Bezahlung aller von Point in seinem Namen erbrachten Dienstleistungen und arrangierten Beförderungen, unabhängig davon, welche Person die Dienstleistungen bestellt oder davon profitiert hat.
Point hat möglicherweise Schätzungen der Servicegebühren auf Grundlage der aktuellen Umrechnungskurse abgegeben. Die tatsächlichen Gebühren können aufgrund von Wechselkursschwankungen und Preisgestaltung Dritter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abweichen.
Der Kunde verpflichtet sich, Punkterechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungen, die nicht innerhalb von zehn Tagen eingehen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Point Anspruch auf eine Verzugsgebühr in Höhe von 1,5 % des ausstehenden Betrags für jeden Monat oder anteilig ab dem Rechnungsdatum hat.
Der Kunde verpflichtet sich, die Anwaltsgebühren, Kosten und sonstigen Auslagen von Point zu tragen, die anfallen, wenn für die Einziehung dieses Kontos die Einschaltung eines Anwalts erforderlich ist.
Der Kunde und der Empfänger bzw. Inhaber bzw. Zessionar eines Frachtbriefs haften gesamtschuldnerisch für alle nicht bezahlten Gebühren für im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachte Dienstleistungen. Wenn Point angewiesen wird, Gebühren von einer anderen Person oder juristischen Person als dem Kunden einzuziehen, bleibt der Kunde für die Gebühren und Zinsen haftbar, wenn Point nicht bezahlt wird. POINT HAT EIN PFANDRECHT AN ALLEN GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG VERSENDETEN WAREN, WEGEN NICHTZAHLUNG DER VOM KUNDEN ODER EMPFÄNGER ODER INHABER ODER RECHTSNACHFOLGER EINES KONNOSSENWERTS GESCHULDETEN GEBÜHREN FÜR SOWOHL AKTUELLE ALS AUCH FRÜHERE SENDUNGEN, UNABHÄNGIG VON KREDITVEREINBARUNGEN. DER KUNDE STIMMT ZU, DASS DAS PFANDRECHT VON POINT AUCH NACH DER LIEFERUNG DER WARE UND BIS ZUR BEZAHLUNG ALLER GEBÜHREN WEITERHIN BESTEHT. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Mitteilungen über Sicherungsrechte zu unterzeichnen, unabhängig davon, ob sie in Form eines UCC-1 oder eines anderen von Point angeforderten Formulars erfolgen. Der Kunde ernennt Point zu seinem Bevollmächtigten, derartige Mitteilungen in seinem Namen zu unterzeichnen, für den Fall, dass der Kunde sie nach Aufforderung durch Point nicht unverzüglich unterzeichnet.
Der Kunde bevollmächtigt Point, die unten aufgeführten Kreditauskünfte über den Kunden einzuholen oder Kredit- und Finanzierungsinformationen von der Bank des Kunden oder anderen unten als Referenzen aufgeführten Personen oder Einrichtungen einzuholen. Es wird davon ausgegangen, dass derartige Kreditinformationen streng vertraulich behandelt und nur für Geschäftszwecke von Point verwendet werden. Der Kunde erklärt sich außerdem damit einverstanden, solche zusätzlichen Informationen bereitzustellen, die Point möglicherweise benötigt, um zukünftige Kreditverlängerungen zu gewährleisten oder es Point zu ermöglichen, Pfandrechte zu verwerten oder eine ausgegebene Anleihe abzudecken.
Der Kunde erkennt an, dass er allein für die Erhebung, Meldung und Zahlung sämtlicher Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern, Zölle und aller anderen Abgaben auf die Waren des Kunden verantwortlich ist, unabhängig von der/den Rolle(n), die Point im Namen des Kunden übernimmt, wie es die geltenden Gesetze vorschreiben oder von Regierungsbehörden auferlegt werden. Für den Fall, dass eine Regierungsbehörde eine Steuer, einen Zoll oder eine andere Abgabe bezüglich der Waren des Kunden gegen Point erhebt, erkennt der Kunde seine Verpflichtung hieraus gegenüber der Regierungsbehörde unverzüglich an und verteidigt und stellt Point von derartigen Maßnahmen und Abgaben frei.
Neben der beigefügten und ebenfalls ausgefertigten allgemeinen Zollvollmacht erteilt der Kunde insbesondere folgende Vollmacht: VOM KUNDEN ALS US ERTEILTE VOLLMACHT Auftraggeber im Interesse des autorisierten Agenten für Exportsendungen – Hiermit wird allen Parteien bekanntgegeben, dass der Kunde die USA- Hauptpartei im Interesse (Principal Party in Interest) ist, der nach US-Recht organisiert ist und Geschäfte tätigt, bevollmächtigt hiermit Point Global Logistics, für und in seinem Namen als wahrer und rechtmäßiger Vertreter und Anwalt der USA zu handeln. Principal Party in Interest (USPPI) für und im Namen, Ort und anstelle des USPPI, ab diesem Datum, in den USA schriftlich, elektronisch oder auf andere Weise implizit oder mündlich, um als autorisierter Vertreter für die Exportkontrolle zu fungieren, US Berichterstattung des Census Bureau und der USA Zoll- und Grenzschutzzwecke; auch zur Vorbereitung und Übermittlung elektronischer Exportinformationen (EEI) oder anderer Dokumente oder Aufzeichnungen, die von den USA ausgefüllt werden müssen Volkszählungsamt, USA Zoll- und Grenzschutz, USA Department Commerce-Bureau of Industry and Security oder ein anderes US- Regierungsbehörde und Durchführung aller anderen Handlungen, die durch Gesetze oder Vorschriften im Zusammenhang mit der Ausfuhr oder dem Transport von Waren, die vom oder an das USPPI versandt oder versendet werden, erforderlich sein können, sowie Empfang oder Versand von Waren im Namen des USPPI. Das USPPI bestätigt hiermit, dass alle in der dem autorisierten Vertreter bereitgestellten Dokumentation enthaltenen und sich auf den Export beziehenden Angaben und Informationen wahr und richtig sind und bleiben. Dem USPPI ist bewusst, dass bei falschen und betrügerischen Angaben oder bei Verstößen gegen US-Gesetze oder Bestimmungen zum Export zivil- und strafrechtliche Konsequenzen drohen. Der Kunde stellt Point von allen Maßnahmen oder Beurteilungen durch eine Regierungsbehörde frei und verteidigt und schadlos, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen seine Exportkonformitätsverpflichtungen ergeben. Diese Vollmacht bleibt in vollem Umfang gültig und wirksam, bis sie vom USPPI ordnungsgemäß schriftlich widerrufen wird und beim bevollmächtigten Vertreter eingeht.
Diese Vereinbarung tritt mit Beginn der Zusammenarbeit in Kraft und bleibt gültig, bis sie von einer der Vertragsparteien durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei dreißig Tage im Voraus gekündigt wird, oder bis der Kunde die Vereinbarung durch Nichtzahlung der Gebühren von Point verletzt. Der Kunde versteht, dass die Geschäftsbedingungen, unter denen die Dienste von Point bereitgestellt werden, Änderungen unterliegen. Dem Kunden wird empfohlen, die aktuellsten Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen, die auf der Website von Point veröffentlicht sind und dem Kunden auch auf Anfrage zur Verfügung stehen.
Soweit dies nicht durch anwendbare Bundesgesetze geregelt ist, unterliegen die Gesetze des Staates North Carolina der Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieser Vereinbarung sowie aller Streitigkeiten und Ansprüche, die sich hieraus ergeben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Erfüllung dieser Vereinbarung ergeben, unabhängig davon, ob sie vom Kunden oder von Point initiiert werden, Asheville, North Carolina ist.
Diese Bedingungen umfassen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Point. Weichen die Bedingungen dieser Vereinbarung in wesentlicher Weise von den Bedingungen der Bestellung des Kunden oder anderer an Point ausgestellter Dokumente ab, haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang vor den Bedingungen solcher Bestellungen oder Dokumente.